Photovoltaik-Anlagen für Wohnneubauten

Neue Wohnhäuser sollen zu Solarkraftwerken werden

Wenn Freiwilligkeit nicht zum nötigen Erfolg führt, dann muss eine Pflicht eingeführt werden. In Sachen Klimaschutz und vermehrter Nutzen von Sonnenenergie scheint sich diese Regel nun zu bewahrheiten. Denn immer mehr Bundesländer überlegen, künftig auf jedem Neubau verpflichtend eine Photovoltaikanlage vorzuschreiben. 

Überlegungen zur Einführung einer Solar-Pflicht für alle Dächer

Mehrere Bundesländer denken über die Einführung einer Solar-Pflicht für Neubauten nach. Hamburg hat als erstes deutsches Bundesland bereits eine entsprechende Regelung geschaffen: Seit 2023 ist in der Hansestadt die Installation einer Solarstromanlage gesetzlich vorgeschrieben. Langfristig sollen so alle Dächer zur Solarstrom-Erzeugung genutzt werden. Baden-Württemberg hat 2022 als erstes großes Bundesland die Solarpflicht für Wohngebäude eingeführt. In Bayern gilt seit dem 1. Juli 2023 eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen auf neuen gewerblichen und industriellen Gebäuden sowie auf anderen Nicht-Wohngebäuden. Ob die solare Baupflicht auch für Wohngebäude eingeführt wird, bleibt offen. 

Mit der Photovoltaik-Pflicht möchte die Staatsregierung die Energiewende vorantreiben und den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien erheblich steigern.

Mehr Förderung im Zuge der Photovoltaik-Pflicht?

Parallel zur Verordnung der Photovoltaik-Pflicht für Neubauten, an der die zuständigen bayerischen Ministerien derzeit arbeiten, sollen auch die Fördermöglichkeiten für gewerbliche und private Photovoltaikanlagen ausgeweitet werden. Damit könnten die zusätzlichen Kosten für die Installation der Anlagen aufgefangen bzw. zumindest reduziert werden. Wie genau diese Aufstockung der Photovoltaik-Förderung zur Kosten-Senkung für den Bauherrn aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

Staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen – für Investition und Betrieb

Derzeit unterstützt der Staat private Bauherren bei der Anschaffung einer Solarstrom-Anlage über Zuschüsse und Kredite der KfW-Förderbank. Auch regionale Förderprogramme der Bundesländer oder Städte und Gemeinden für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage gibt es. Betreiber von neuen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp erhalten für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom eine Vergütung vom Netzbetreiber, die sogenannte Einspeisevergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Anlagengröße bzw. Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, ab dem sie für 20 Jahre festgeschrieben wird. Je später die Anlage in Betrieb geht, desto weniger Geld gibt es für die Netzeinspeisung in den Jahren, in denen sie in Betrieb ist. Denn Monat für Monat sinkt der Betrag der staatlich festgeschriebenen Einspeisevergütung. Wie viel Cent pro Kilowattstunde (kWh) es derzeit gibt, ist aus den aktuellen Sätzen der Einspeisevergütung ersichtlich, die die Bundesnetzagentur regelmäßig auf ihren Online-Seiten veröffentlicht. Da die Einspeisevergütung in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt wurde und auch künftig noch weiter sinken wird, lohnt sich eine Photovoltaikanlage heute vor allem bei einem hohen Eigenverbrauch des auf dem Dach erzeugten Stroms. Denn in der Regel kostet die selbst erzeugte Kilowattstunde nur etwa ein Drittel von dem, was man dem Netzbetreiber zahlen muss. Doch auch auf den selbst verbrauchten Strom kommen noch Kosten: Pro Kilowattstunde des eigenverbrauchen, nicht ins Netz eingespeisten Stroms muss eine reduzierte EEG-Umlage gezahlt werden. Von der Abgabe auf den Eigenverbrauch befreit sind kleinere Solarstromanlagen mit weniger als 10 kWp Nenn-Leistung, Inselanlagen und Altanlagen, die in den Jahren vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind.

Wie sich die hauseigene Photovoltaikanlage am ehesten auszahlt

Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Wohngebäude zahlt sich besonders dann in Euro und Cent aus, wenn möglichst viel des eigenerzeugten Stroms selbst verbraucht wird. Wer den Eigenverbrauch steigern möchte, der muss seine Anlage mit einem Batteriespeicher kombinieren. Der Stromspeicher lagert den überschüssigen Strom vom Tag ein, bis er nachts im Haus verbraucht wird. Da die Kosten für Akku-Speicher allmählich sinken, wird deren Anschaffung auch für Privatleute immer attraktiver. Zudem fördert der Staat den Kauf eines Batteriespeichers über die KfW-Bank und einige Förderprogramme der Bundesländer. Besonders effektiv ist auch die Kombination einer Photovoltaik-Anlage mit einem Elektroauto. Das E-Auto wird dann mit dem Strom vom eigenen Dach „betankt“, wodurch der Eigenverbrauch steigt. In einem Mehrfamilienhaus lohnt sich das besonders, wenn mehrere Elektrofahrzeuge als Verbraucher über die Photovoltaikanlage auf dem Dach und nicht übers Netz geladen werden.

Photovoltaikanlage im Mietshaus

Eine Photovoltaikanlage lohnt sich bei einem Mehrfamilienhaus bzw. einem größeren Gebäude mit mehreren Wohneinheiten im Allgemeinen noch mehr als eine Anlage auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Denn die Technik und die Komponenten, die für den Aufbau einer Photovoltaik-Anlage gebraucht werden, sind die gleichen – ob es sich nun um eine kleine oder um eine große Anlage handelt. Lediglich die Menge der Module auf dem Dach und der dazugehörigen Komponenten erhöht sich. Dadurch kosten größere Anlagen zwar mehr als kleinere, im Verhältnis zum Strom-Ertrag und auf den Quadratmeter Photovoltaik-Fläche gerechnet sind sie jedoch günstiger. Darüber hinaus können mehrere Parteien im Haus den Solarstrom auch besser ausnutzen als eine oder zwei Familien. Durch den höheren Eigenverbrauch wiederum wird die Photovoltaik-Anlage lukrativer.

In einem Mietshaus kann zudem ein Mieterstrommodell angewandt werden. Das heißt, der Strom von der Photovoltaikanlage auf dem Dach wird an die Mieter im Haus geliefert. Der Hauseigentümer wird dann zum Stromlieferanten oder schaltet einen Drittdienstleister zur Verwaltung der Solar-Anlage ein. Für den Vermieter und Eigentümer der Photovoltaikanlage kann sich die Anlage in Euro und Cent durch den Stromverkauf an die Mieter auszahlen. Zudem werden Photovoltaikanlagen auf Mietshäusern unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Mieterstromzuschlag pro Kilowattstunde (kWh) Strom, die im Haus verbraucht wird, gefördert. Unsere Berater von Haas Wohnbau unterstützen Sie als Bauherrn eines Haas Wohnbauprojekts gern bei der Planung und vermitteln Ihnen kompetente Photovoltaik-Experten.

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